Beschluß vom 30.03.2007

  1. Die Höhe des Jahresbeitrages für ordentliche Vereinsmitglieder beträgt mindestens 20 €, für Fördermitglieder mindestens 100 €. Der Beitrag ist im Gründungsjahr bis spätestens Jahresende, in den folgenden Jahren bis zum 31. März zu entrichten.
  2. Mitglieder ohne eigenes Einkommen und Ehrenmitglieder sind von der Beitragspflicht befreit. Auf Basis gegenseitiger Vereinbarungen können korrespondierende Mitglieder anderer Vereine von der Beitragspflicht befreit werden.
  3. Juristische Personen, d.h. kommerzielle Vereine, Vereine und Unternehmen, zahlen einen Mindestbeitrag von 150 €.
  4. Ehrenmitglieder sind von der Beitragspflicht befreit.
  5. Bei Beendigung der Mitgliedschaft werden gezahlte Beiträge nicht zurückerstattet.